Sonntag, 2. September 2018

Merkels Gäste in Chemnitz 1.9.2018 ....am Rande der Demonstrationen Teil 3

Zur Erinnerung: Die Beleidigung eines Polizeibeamten im Dienst wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Gegensatz zu Beleidigungen unter Zivilpersonen werden Fälle von Beamtenbeleidigung sehr schnell gerichtlich behandelt – und auch sehr streng. Die diesbezüglichen Bußgelder sind nicht gerade als „gering“ zu bezeichnen.

Wenn ich als deutscher Staatsbürger einen Polizisten beleidige, muss ich mit Konsequenzen rechnen. Der Libanese hier im Video dagegen nicht. Man lässt ihn einfach laufen. Warum? Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Wegen der vielen Kameramänner, die drumherum stehen und weil dann die Medien vielleicht wieder einen Kreuzzug starten wegen "brutalen Polizeimethoden"? Anweisung von oben?

Im Libanon hätte man diesen Schwachkopf dem Erdboden gleichgemacht. Man hätte ihn eingeebnet. Hier dagegen wird er mit Samthandschuhen angefasst. Das ist auch der Grund, warum keiner von diesen Typen die Polizei hierzulande ernst nimmt.

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