Bundesjustizminister Heiko Maas will ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschieden. Dieses zielt auf die Überwachung und Zensur der sozialen Netzwerke ab. Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen missliebige Inhalte innerhalb von nur 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde löschen oder den Zugang sperren. Das gilt dann auch für Kopien des Inhalts, die an anderer Stelle innerhalb des sozialen Netzwerkes zu finden sind. Wenn die Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig seien, dann sollen die Netzwerkbetreiber sieben Tage Zeit bekommen. Wenn die Unternehmen den Inhalt dann nicht löschen, drohen ihnen Bußgelder von 500.000 bis 5 Millionen Euro, ja sogar bis zu 50 Millionen Euro.
Der Gesetzentwurf zielt eindeutig auf die Meinungsfreiheit. Wirklich rechtswidrige und verfassungsfeindliche Inhalte, die etwa zur Gewalt aufrufen, sind in den sozialen Netzwerken tatsächlich Randphänomene. Es geht Maas nicht darum, rechtswidrige und verfassungsfeindliche Inhalte zu löschen, sondern bei den Unternehmen ein Klima der Angst und Panik zu schaffen, das dazu führt, dass möglichst alle politisch missliebigen Inhalte schnell gelöscht werden.
Viele Betreiber werden die hohen Strafen fürchten und können in der kurzen Zeit für den Einzelfall überhaupt nicht überprüfen, ob die eingebrachte Beschwerde einer rechtlichen Überprüfung standhält. Deshalb werden sie Inhalte auch dann löschen, wenn Gerichte den Vorwurf der Rechtswidrigkeit als gegenstandslos zurückweisen würden. Die Betreiber wären durch das Gesetz auch gezwungen alle Inhalte zu kontrollieren, wodurch eine totale Überwachung und Zensurpraxis entstünde.
Hier geht's zur Petition!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.