Letzte Woche bekam ich Post von einem antifaschistischen Anwalt. Ich hatte auf meinem Blog über eine im „der rechte rand“, einem „Magazin von und für Antifaschistinnen“ veröffentlichten Hass-Aufruf aufmerksam gemacht:
„Nazis raus aus den Köpfen, aus dem Bundestag, dem EU-Parlament und den Zeitungskiosken, raus aus den Betrieben, den Landtagen, den Schulen…den Universitäten, Italien, Österreich und nicht vergessen, raus aus der Schweiz, der Familie, aus der Kirche und aus dem Internet… erweiterbare Vorschläge… uns doch egal, wo sie dann sind und sind sie dann überall raus, können sie nirgends mehr sein.“
Meine Einschätzung dieser Tirade als „Dokument eines offen deklamierten Vernichtungswillens, unterzeichnet mit Schule mit Courage, Amadeu Antonio, Pro Asyl …“, war aber nicht Gegenstand der angemahnten Unterlassung. Nein, man machte einen Nebenkriegsschauplatz zum Thema Finanzierung auf.
Ja, ich habe die gewünschte Erklärung unterschrieben. Aber die Unterzeichnung einer Unterlassung ist nicht mehr und nicht weniger als die konkrete Unterlassung der konkret angemahnten Formulierung. Deshalb gebe ich nicht klein bei.
Es hagelt seit einiger Zeit schon Anzeigen und Unterlassungserklärungen gegen alle, die es wagen, der linken Meinungsmache zu widersprechen. Es vergeht kaum noch eine Woche, in der ich keine Mitteilung von Twitter bekomme, dass einer meiner Texte als angeblicher Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards gemeldet wurde. Mir wird mitgeteilt, dass Twitter den Text geprüft und gefunden hätte, dass kein Verstoß festzustellen sei. Es wäre deshalb nichts unternommen worden. Vielen anderen Twitternutzern wird dies sehr bekannt vorkommen
Das heißt nichts anderes, als dass wir unter ständiger Beobachtung von Netz-Denunzianten stehen, die nach dem Motto handeln: Lieber eine Anzeige zu viel, als eine zu wenig. Kenner wissen, wer diese Parole herausgegeben hat. Ist ihr Stasi-Führungsoffizier heute stolz darauf, wie weit es seine IM (Inoffizielle Mitarbeiterin) gebracht hat?
Am 2.1.1992, dem Abend nach der Stasiaktenöffnung, standen Bärbel Bohley und ich, entsetzt über die Zersetzungspläne gegen „Zielpersonen“, die wir in den Akten gefunden hatten, vor den Toren der Stasiunterlagenbehörde. „Sie werden sich auf die Akten stürzen und studieren, wie die Stasi das gemacht hat. Das werden wir wieder zu spüren kriegen.“ Leider hat Bohley mit dieser Einschätzung Recht behalten.
Eine Zersetzungsmaßnahme der Stasi war, den Ruf der Zielperson zu zerstören. Wenn man sie sicher ausschalten wollte, streuten die Genossen das Gerücht, sie arbeite für die Stasi. Das war die zuverlässigste Methode, einen Menschen zu diskreditieren.
Die heutigen Denunzianten verfahren fast genauso.
Danijel Majic bezeichnet mich in seinem Artikel in der Frankfurter Rundschau als eine „inzwischen politisch weit nach Rechtsaußen gedriftete Publizistin“. Natürlich wird keinerlei Beleg für diese steile These gebracht. Ist auch nicht nötig, denn in dieser Beziehung befinden wir uns längst auf dem Niveau der Hexenverfolgung. Eine Anzeige genügt und schon ist die Frau schuldig. Majic führt weiter aus, ich sähe Meinungsfreiheit und Menschenrechte auch in der Bundesrepublik in Gefahr.
Allerdings.
Ich hatte nach dem Verschwinden der DDR nicht geglaubt, dass ich heute, fast wie in der DDR, die Freiheit der Andersdenkenden verteidigen und mich dafür denunzieren und diskreditieren lassen muss.
Dass ich in diesem Kampf klein beigebe, kommt nicht in Frage.
Vera Lengsfeld
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