Dienstag, 9. Juli 2013

Deutsches Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen

Deutsches Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen - Besonderer Teil - 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

Man sollte sich den 2. Absatz auf der Zunge zergehen lassen!

Meanwhile ...

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